Inhaberin:
Sonja Grothe
Königsbrunn
Tel.Nr. 0163/3233028
Heilpraktikerin für Psychotherapie
Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) erteilt am 06.11.2014 vom Gesundheitsamt Augsburg Land, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg. 

Ich unterliege der Schweigepflicht (Nach § 2 Abs. 1 f Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprGDV 1) wird die Erlaubnis nicht erteilt, wenn sich aus Tatsachen ergibt, dass ihm (dem Antragsteller) die sittliche Zuverlässigkeit fehlt). Alle Informationen und Daten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt (siehe auch unten).


Als Kleinunternehmer gem. § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese auch nicht aus.

Die verwendeten Bilder sind mein Eigentum. Eine Vervielfältigung oder andere Verwendung darf nur mit meiner Erlaubnis geschehen.

Für evtl. Links und deren Inhalte übernehme ich keine Gewährleistung!


...bezahlen Sie das Honorar bitte im Anschluss an die Sitzung bar oder überweisen Sie bis spätestens 8 Tage nach dem Termin. Sie erhalten eine Rechnung.
 
Eine Abrechnung über die Krankenkasse ist in der Regel nicht möglich! Bei Privat- oder Zusatzversicherungen ist eine Übernahme möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer. 
Bei Selbstzahlern wird die Privatsphäre gewahrt, es entsteht kein zeitlicher und bürokratischer Aufwand und es gibt keine Information an die Krankenkasse. Das kann sich als wichtig erweisen, wenn es um Vorerkrankungen (darunter zählt auch die Inanspruchnahme einer Psychotherapie im Sinne der Versicherungsbedingungen) geht, die z.B. beim geplanten Abschluss einer Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung erfragt werden.
Es gibt jedoch die Möglichkeit, Honorare an Heilpraktiker für Psychotherapie in der Steuererklärung als Sonderausgaben bzw. aussergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Diese Information ist ohne Gewähr. Klären Sie dies bitte mit dem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater.
Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, können Sie rechtzeitig (2 Tage vorher!) kostenfrei absagen. 
Fällt der Termin ohne (rechtzeitige) Absage aus, haben Sie bitte Verständnis, dass ich den halben  Stundensatz verrechne.

 


Alle verwendeten Bilder sind mein Eigentum. Eine Vervielfältigung oder andere Verwendung darf nur nach Rücksprache und mit ausdrücklicher Erlaubnis erfolgen!