Ich unterliege der Schweigepflicht (Nach § 2 Abs. 1 f Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprGDV 1) wird die Erlaubnis nicht erteilt, wenn sich aus Tatsachen ergibt, dass ihm (dem Antragsteller) die sittliche Zuverlässigkeit fehlt). Alle Informationen und Daten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt (siehe auch unten).
Als Kleinunternehmer gem. § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese auch nicht aus.
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